Berufsordnung / Qualitätssicherung
Als Fachpsychologin für Psychotherapie FSP befolge ich die Berufsordnung dieses Fachverbandes (siehe www.psychologie.ch) . Neben anderem unterstehen Psychotherapeut/innen einer gesetzlich geregelten Schweigepflicht: Alles, was Therapeut/innen aus ihrer beruflichen Tätigkeit über Klient/innen und ihr Umfeld erfahren, darf nicht ohne Einwilligung weiterverwendet werden. Details hierzu werden von den Berufsverbänden genau geregelt. Als anerkannte Psychotherapeutin verpflichte ich mich, meine Arbeit immer zum Wohl und im Interesse der Klient/innen durchzuführen.